Altholzabfall

Althölzer, im Fachjargon AI bis AIII Hölzer, sind alle Formen von Hölzern aus dem Privat-, Gewerbe- und Baubereich.
Dazu zählen neben Stammhölzern auch Paletten, Holzvertäfelungen, Holzfußböden, Spanplatten etc. Die anfallenden Hölzer werden, nach der Zerkleinerung, in den zahlreichen Holzkraftwerken zu 100% einer Verwertung zugeführt und dienen so beispielsweise in Leinefelde
der Fernwärme und damit der Schonung wertvoller Ressourcen.

Dazu zählen:

  • Balken
  • Bretter
  • Furnierholz
  • Paletten
  • Holzkisten
  • Schnittreste
  • Möbel
  • Türen

Dazu zählen nicht:

Alle Hölzer, die kesseldruckimprägniert sind, zählen zum gefährlichen Abfall als sog. A IV Hölzer und müssen gesondert entsorgt werden: Fensterholz/  behandelte Dachhölzer/  Holz mit Teerpapperestanhaftungen/  Bahnschwellen/  druckimprägnierte Hölzer/ Hölzer mit Teerpappeanhaftungen/  Palisaden/  Jägerzaun. Auch dazu bieten wir kostengünstige Lösungen an!

Da dieser Abfall gefährlich ist, muß ein elektronisches Nachweisverfahren angewendet werden.
Dieses ist für jeden Erzeuger zwingend notwendig.
Nähere Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren>
oder sprechen Sie uns an: Ansprechpartner>
 

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