• SWT - Abrollcontainer

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SWT - Abrollcontainer

Bei diesem Containertyp bieten wir Größen von 12m³ bis 40m³ an.
Er wird überwiegend für großen Abfallmengen und besonders schweren Abfall genutzt.
Die Container sind grundsätzlich für alle Abfallarten> und Mengen  geeignet, wobei sich die Abfallarten Bauschutt, Beton und Erdaushub auf eine Größe von 14m³ beschränken. Die Abrechnung der SWT - Abrollcontainer erfolgt genau wie bei den SWT - Absetzcontainern>.

Containergrößen:
•    12m³
•    14m³
•    24m³
•    30m³ 
•    38m³

Stellfläche, Durchfahrtshöhe und Besonderheiten dieser Containerart:
Reine Stellfläche ca. 2,50m breit x 7,00m lang je nach Kubikzahl.

Der SWT-Abrollcontainer ist ein Behälter auf Rollen, die Heckseitig angebracht sind. An der Vorderseite haben sie einen Haken, über den der LKW mit einem hydaulischen Hebearm den Haken erfasst und aufstellt. In der Regel reichen für Baustellen Behälter von 12m³ bis 24m³. Die Großcontainer von 30m³ bis 35m³ werden zur Entsorgung von leichteren Abfällen benutzt. Der Vorteil dieser Abrollcontainer sind die lieferbaren Containergrössen von 12 bis 38m³. Für das Aufstellen und Abholen benötigt der LKW eine Durchfahrtsbreite von 3m und eine Durchfahrtshöhe von 4m. 

Bitte bedenken Sie, dass der Abrollcontainer nach hinten vom LKW abgerollt wird. Zu der Fahrzeuglänge von 10m müssen Sie also die Containerlänge von 7m für den Standplatz hinzufügen. Eine Gesamtlänge von ca. 17 - 20m sind notwendig. Die Rangierfläche bei diesen großen Fahrzeugen beträgt ca. 20m x 6m. Nach dem Beladen darf das Gesamtgewicht des LKW max. 26t betragen, was eine Zuladung von ca. 14t bedeutet.
Zum Schluss noch ein Anliegen: für das Abstellen benötigt ein Abrollcontainer einen festen Untergrund. Gehwegplatten und Rasenfläche sind nicht geeignet. Da der Abrollcontainer auf den beiden Rollen am Ende gerollt wird und somit das gesamte Gewicht des beladenen Containers auf den beiden Rollen liegt wird der Untergrund sehr belastet und kann auch beschädigt werden.

Aufstellung im öffentlichen Raum:

Muß der Container auf ÖFFENTLICHEM GRUND stehen wie auf Parkplätzen, Straßen oder Gehwegen, müssen Sie mit der zuständigen Behörde über eine Stellgenehmigung sprechen. Diese wird Ihnen dabei mitteilen ob Sie eine schriftliche Genehmigung benötigen!

Ist eine Genehmigung notwendig, dürfen unsere LKW Fahrer ohne Genehmigungsschreiben den Container nicht abstellen. Um Fehlfahrten und unnötige Kosten zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie das Abstellen im öffentlichen Raum am besten VOR der Aufstellung klären.

Eine Genehmigung ist gewöhnlich kostenpflichtig. 

Besonderheiten vor Ort:
Aufstellorte dürfen nicht unter niedrigen Bäumen oder hinter Autos liegen.

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IHR NEUER JOB als:

- LKW-Fahrer mit FS bis 40T
- Mitarbeiter im Entsorgungsbereich als Abfallsortierer

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