Sperrmüll

Dabei handelt es sich um sperrige Haushaltsgegenstände, die wegen ihres Umfangs oder ihres Gewichts auch nach einer Zerkleinerung nicht in die öffentlichen Müllgefäße eingefüllt werden können. Sie fallen regelmäßig bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder z.B. Kellerausräumungen an. In unsere Sperrmüllcontainer dürfen Sie mit Ausnahme von Kühlschränken übrigens auch alle Formen von alten Elektrogeräten einfüllen. Das können z.B. Herde, Waschmaschinen oder jede andere Form von elektrischen Geräten sein.
 

Sperrmüll darf enthalten:
•    Einrichtungsgegenstände
•    Sperrigen Hausrat und Küchenmöbel
•    Alle Elektrogeräte (außer Kühlgeräte)
•    Alte Einweckgläser
•    Teppichböden
•    Matratzen
•    Alle Arten von Metallschrott
 

Nicht dazu zählen:
Sonderabfälle/  Kühlgeräte/  Bildschirme/  Leuchtstofflampen/  Bauabfälle

 

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